Psychotherapie in Ausbildung unter Supervision

Was bedeutet das eigentlich?

„In Ausbildung unter Supervision“ (i.A.u.S.) ist eine Zusatzbezeichnung, die von Psychotherapeut*innen im letzten Teil der mehrjährigen praktischen und theoretischen Ausbildung geführt werden muss. 

Die Erlangung dieser Bezeichnung setzt voraus, dass die jeweilige Ausbildungseinrichtung bestätigt, dass die bisher während der Ausbildung erworbenen fachlichen, methodenspezifischen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Behandlung von Klient*innen berechtigen.

Die psychotherapeutische Arbeit unter dem Titel „in Ausbildung unter Supervision“ bedeutet, dass die psychotherapeutische Arbeit von einer Lehrsupervisorin oder einem Lehrsupervisor supervidiert wird. Es werden hierfür anonymisiert Praxisfälle für die Lehre besprochen und reflektiert. Supervision stellt eine Form der Qualitätssicherung dar. Sie dient indirekt als eine zusätzliche Quelle von psychotherapeutischer Kompetenz. 

Psychotherapeut*innen in Ausbildung unter Supervision haben die fachspezifische Ausbildung noch nicht ganz abgeschlossen.

   

Wieviel Ausbildungszeit muss absolviert werden, bevor man berechtigt ist mit Patient*innen zu arbeiten?

Die Psychotherapieausbildung dauert meist rund 7 Jahre oder länger. Je nach Schule und Methode kann nach rund 2/3 der gesamten Ausbildungsdauer mit der aktiven Arbeit begonnen werden. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen umfangreiche theoretische und praktische Ausbildungsteile absolviert werden.

Der praktische Teil der Ausbildung sieht verpflichtend vor, dass Erfahrungen im klinischen Setting sowie im psychosozialen Bereich gesammelt werden müssen.

Ich persönlich habe mich für die praktischen Ausbildungsteile für die Arbeit mit 

  • Jugendlichen, 
  • jungen Erwachsenen,
  • Menschen mitten im Erwerbsleben sowie mit
  • alten bis hochbetagten Menschen entschieden. 

 

Somit habe ich ein breites Spektrum an psychischen Leidenszuständen und Erkrankungen sowie unterschiedlichen Lebensthemen aus therapeutischer Sicht kennengelernt.

Für den noch verbleibenden Ausbildungsteil ist es verpflichtend vorgesehen, praktische Berufserfahrung mit Klient*innen zu sammeln und diese wie bereits oben beschrieben engmaschig supervidieren zu lassen.

 

Warum muss ich das als Klient*in alles wissen?                                                                                                                      

Bei der Auswahl der Psychotherapeut*in ist es von enormer Relevanz zu spüren, ob man sich verstanden fühlt und zusammenarbeiten möchte. Im Sinne einer Offenheit und Transparenz ist es notwendig darüber aufzuklären, wie weit die therapeutische Ausbildung bereits absolviert wurde. 

 

Verrechnungsmöglichkeiten mit der Krankenkasse entfallen

Während der Zeit „in Ausbildung unter Supervision“ kann üblicherweise keine Verrechnung der anfallenden Kosten mit der Krankenkasse erfolgen. Der Vorteil für Sie ist, dass die Honorare in diesem Status der Ausbildung meist etwas niedriger sind als jene von Psychotherapeut*innen mit abgeschlossener Ausbildung. Ein weiterer Faktor ist, dass dadurch – vor allem in der derzeitigen Situation – ein größeres Angebot an psychotherapeutischer Versorgung erfolgen kann.


Das Informationsblatt des Bundesministeriums für Gesundheit