FAQ der Rahmenbedingungen - Psychotherapie in 1010 Wien, Innere Stadt

Häufig gestellte Fragen zu den Rahmenbedingungen in der Psychotherapie

Was ist ein Erstgespräch? Gemeinsam finden wir heraus, ob und wie wir zusammenarbeiten möchten. Wir klären Ihr(e) Anliegen, Wünsche oder Ziele und besprechen, ob ich für Sie hilfreich sein kann. Ihre Entscheidung über den Start eines Psychotherapieprozesses wird erst danach getroffen. Im Erstgespräch wird bereits intensiv gearbeitet, damit Sie einen realistischen Eindruck bekommen können, ob Sie sich von mir verstanden fühlen.

Wie oft treffen wir uns? Wir arbeiten zumeist einmal pro Woche für 50 Minuten. Veränderungen in der eigenen Persönlichkeitsentwicklung können auch andere Therapieintervalle ergeben. Wichtig ist immer zu beachten, was für Sie gut lebbar ist. 

Wie ist das mit der Pünktlichkeit? Bitte kommen Sie pünktlich zum Termin, damit wir die für Sie reservierte Zeit optimal nutzen können. Das bedeutet auch, dass Sie bitte nicht viel zu früh in die Praxis kommen, da womöglich gerade eine Therapiesitzung läuft, die nicht gestört werden soll.

Verschwiegenheit, worauf Sie vertrauen können: Gemäß § 15 des Psychotherapiegesetzes unterliege ich bei der Berufsausübung einer strikten Verschwiegenheitspflicht. Diese besagt, dass ich mich zur Geheimhaltung aller anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichte.

Gibt es eine Absageregelungen? Ja, alle vereinbarten Termine sind bis spätestens 24 Stunden im Voraus abzusagen, da ich die Zeit ansonsten in Rechnung stellen muss. Zeitgleich können wir einen Ersatztermin suchen. Bei Wochenenden oder Feiertagen gilt als Absagetag der letzte Arbeitstag davor. Beispiel: Ein Termin ist für Montag geplant - Absage muss am Freitag erfolgen. Ein Termin ist nach einem Feiertag geplant - Absage am letzten Arbeitstag vor dem Feiertag.

Gibt Krankenkassenplätze? Nein, ich habe keinen Vertrag mit der österreichischen Krankenkasse. 

Wie ist das mit einem Zuschuss der Krankenkasse? Auf Wunsch können Sie bei Ihrer österreichischen Krankenversicherung - sofern es eine Verschreibung für Psychotherapie gibt - einen Zuschuss zu Therapieeinheiten beantragen. Sollten Sie eine private Zusatzversicherung haben, klären Sie bitte direkt mit dieser ab, ob Sie einen Zuschuss erhalten.

Wie erfolgt die Bezahlung? Jede Therapieeinheit, auch Erstgespräche, sind nach der gemeinsamen Arbeit mittels Bankomatkarte oder Barzahlung zu begleichen. Onlinetherapie sowie Therapieeinheiten mit Kindern oder Jugendlichen in Form von Überweisung.

Gibt es auch eine Möglichkeit Onlinetherapie zu nutzen? Ja! Hierfür nutze ich eine gesicherte Kommunikationssoftware aus Österreich. Mir ist es ein Anliegen, die Verschwiegenheit und Vertraulichkeit der Inhalte gewährleisten zu können.

Falls Sie weitere Fragen haben, können Sie mich sehr gerne kontaktieren.